Frankfurt/Main (ddp). Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der
Aktien bei der Rückführung des ehemals börsennotierten
Internet-Anbieters T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom muss der
Bonner Konzern früheren Aktionären von T-Online eine bare
Zuzahlung von 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen leisten. Das entschied
das Landgericht Frankfurt am Main nach einem langjährigen Rechtsstreit
am Freitag. Die Entscheidung betrifft rund 120 Millionen ehemalige
T-Online-Aktien.Bild vergrößernEinen Ende 2007 vom Landgericht
vorgeschlagenen Vergleich mit den ehemaligen Aktionären hatte die
Telekom abgelehnt. Gemäß dem Vergleichsvorschlag sollte der
Bonner Konzern den früheren T-Online-Anteilseignern zusätzlich
5,25 Euro plus Zinsen je T-Online-Aktie zahlen.Aktionäre des
Internetablegers hatten 2004 dagegen protestiert, dass die Telekom im
Tausch für 25 T-Online-Aktien dreizehn ihrer Aktien angeboten hatte.
Die Anteilseigner kritisierten die Bewertung als zu niedrig und blockierten
deshalb die für 2005 geplante Reintegration in den Konzern bis zum
Sommer 2006.Die Kläger monierten, dass ein bei der Verschmelzung
gutachterlich ermittelter Ertragswert für T-Online bei etwa 14,70 Euro
pro Aktie lag, das vereinbarte Umtauschverhältnis dann jedoch nur bei
rund 8,20 Euro je Anteilschein. Aus ihrer Sicht waren einige der Annahmen,
die die Telekom für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns
und der Internettochter getroffen hatte, unrealistisch.Die Telekom hatte
T-Online im Frühjahr 2000 an die Börse gebracht. Die
Reintegration hatte der Konzern mit der Notwendigkeit begründet,
Internet- und Festnetzprodukte aus einer Hand anbieten zu können.Die
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat indes
Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt angekündigt.
«Das Urteil ist eine absolute Ohrfeige für alle Anleger»,
sagte DSW-Sprecher Marco Cabras der in Essen erscheinenden «Neue
Ruhr/Neue Rhein Zeitung» (Samstagausgabe).(ddp)
Wednesday, March 25, 2009
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